Techn. Dokumentation + CE

Die Technische Dokumentation umfasst alle Informationen und Dokumente, die ein Produkt beschreiben und ein Teil des Sicherheitskonzepts von Maschinen ist. Die Aufgabe der Technischen Dokumentation ist es, den dauerhaften sicheren Gebrauch der Maschine zu gewährleisten, das Personal auf die Risiken hinzuweisen und Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln aufzuzeigen.

 

Von uns erhalten Sie die komplette technische Dokumentation für die CE-Kennzeichnungen für Ihre Maschinen und Anlagen. Diese umfasst alle Anforderungen aus dem Leitfaden zur Maschinenrechtlinie.

 

Dies sind unter andererem:

  • Angaben zum Hersteller und zur Maschine
  • EG-Konformitätserklärung
  • Bestimmungsgemäße Verwendung
  • Beschreibungen, Zeichnungen, Schaltpläne
  • Aufstellung, Montage, Aufbau
  • Inbetriebnahme und Betrieb
  • Anleitungen für das Bedienpersonal
  • Angaben zu Restrisiken
  • Handhabung von Werkzeugen
  • Transport und Lagerung
  • Notmaßnahmen Einstellung, Wartung und Ersatzteile
  • Technische Angaben

Fehlerhafte und nicht konforme technische Unterlagen haben im Schadensfall Geldbußen und Strafen gemäß Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) und ggf. Vertragsrecht zur Folge.

 

Eine rechtssichere technische Dokumentation ist dementsprechend ein Muss für Ihre Maschinen.

 

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist dabei das zentrale „Nachschlagewerk“ für Ihre technischen Anforderungen. Neben der Maschinenrichtlinie gibt es eine ganze Reihe weiterer Richtlinien, bei denen je nach Vorhaben zu prüfen ist, ob diese in Ihrem Betrieb zur Anwendung kommen und für Ihr Projektes beachtet werden müssen.

 

Die Maschinenrichtlinie fordert, dass der Hersteller vor Ausstellung der EG-Konformitätserklärung die technische Dokumentation erstellt. Damit kann der Hersteller die Konformität seines Produkts bzw. seiner selbst gebauten Anlage nachweisen. Sie muss alle Lebensphasen des Produkts, von der Konstruktion bis zur Entsorgung, abbilden. Dabei muss der Hersteller immer Schutzziele und Stand der Technik im Auge behalten, damit er alle Anforderungen an Sicherheit und Umwelt-/ Gesundheitsschutz für die bestimmungsgemäße und sichere Bedienung der Maschine bzw. Vorrichtung erfüllt. Auf Verlangen muss der Hersteller die technischen Unterlagen den Marktüberwachungsbehörden nach dem Inverkehrbringen vorlegen.

 

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre technischen Unterlagen vollständig sind, ob Ihr Produkt unter die Maschinenrichtlinie fällt, oder eventuell unter eine andere Richtlinie?

 

Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne, welche technischen Unterlagen Sie für welche EU-Richtlinie benötigen.