Fehlerhafte und nicht konforme technische Unterlagen haben im Schadensfall Geldbußen und Strafen gemäß Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) und ggf. Vertragsrecht zur
Folge.
Eine rechtssichere technische Dokumentation ist dementsprechend ein Muss für Ihre Maschinen.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist dabei das
zentrale „Nachschlagewerk“ für Ihre technischen Anforderungen. Neben der Maschinenrichtlinie gibt es eine ganze Reihe weiterer Richtlinien, bei denen je nach Vorhaben zu prüfen ist, ob diese in
Ihrem Betrieb zur Anwendung kommen und für Ihr Projektes beachtet werden müssen.
Die Maschinenrichtlinie fordert, dass der Hersteller vor Ausstellung der EG-Konformitätserklärung die technische Dokumentation erstellt. Damit kann der Hersteller die Konformität seines Produkts
bzw. seiner selbst gebauten Anlage nachweisen. Sie muss alle Lebensphasen des Produkts, von der Konstruktion bis zur Entsorgung, abbilden. Dabei muss der Hersteller immer Schutzziele und Stand
der Technik im Auge behalten, damit er alle Anforderungen an Sicherheit und Umwelt-/ Gesundheitsschutz für die bestimmungsgemäße und sichere Bedienung der Maschine bzw. Vorrichtung erfüllt. Auf
Verlangen muss der Hersteller die technischen Unterlagen den Marktüberwachungsbehörden nach dem Inverkehrbringen vorlegen.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre technischen Unterlagen vollständig sind, ob Ihr Produkt unter die Maschinenrichtlinie fällt, oder eventuell unter eine andere Richtlinie?
Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne, welche technischen Unterlagen Sie für welche EU-Richtlinie benötigen.